Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB`s
TEILNEHMER / Alpinschule Tirol - VEREINBARUNGEN 1.Allgemeines: An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung empfehlen wir grundsätzlich. Sämtliche Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird die Zahl nicht erreicht, so ist Alpinschule Tirol berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden wir uns sehr bemühen, eine oder mehrere passende Alternativen anzubieten. Sollte die angemeldete Person damit nicht einverstanden sein, wird eine evtl. geleistete Anzahlung in voller Höhe zurück erstattet. 2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular oder per E-Mail an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer An- meldung durch uns ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhalten Sie eine Rechnung und alle weiteren Informat- ionen. Die Anzahlung pro Person ist 10 % vom Reisepreis, maximal € 250,- Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reise- preis zu bezahlen. Die Bankverbindung wird Ihnen vom Veranstalter mit der Rechnung genannt. 3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen folgende Informationen zu: Anreise, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Nebenkosten, Teilnehmerliste, Tourenverlauf und Treffpunkt. 4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürz- ungen. Die Veranstaltungen leiten ausschließlich staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder Bergführer-Anwärter, sowie geprüfte Wanderführer/in. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied bei einem alpinen Verein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich. 5. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück- zutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unter- breiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande. 6. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte wegen der Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 60,-. Bei späterem Rücktritt müssen wir die aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis in Rechnung stellen: 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % danach 80 %. Kann der Platz weiter vermittelt werden, fällt lediglich eine Bearbeitungs- gebühr von € 60,- an. Bei Reisen mit Gruppenzusatzkosten können Sonderkonditionen vereinbart werden. 7. Umbuchung: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Für Umbuch- ungen die vom Teilnehmer veranlasst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 55,-. Umbuchungen sind nur auf eine gleichwertige Reise und bis spätestens 30. Tage vor Reisebeginn möglich. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reise- vertrag (siehe Pkt. 6 Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. 8. Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamt- schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 55,00 9. Haftung: Die Veranstalter haften im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögens- schäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haft- pflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Kurse und Führungen auf eigene Gefahr. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Alpine Gefahren, Wetter, Lawinensituation) zuändern. 10. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren: Bei allen Kursen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) Trotz umsichtiger Touren- planung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren. 11. Veranstalter: Hannes Margreiter als staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Reiseerfolg geben.
13.07.2021
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